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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kosten

Als Heilpraktiker rechnen wir unsere Leistungen (z.B. Osteopathie und Chiropraktik) nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Die Kosten für eine Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung liegen, abhängig von der Leistungsart und dem Umfang, bei ca. 60-160 €. 

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Kostenerstattung durch private Versicherungen und Beihilfestellen

Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenversicherung ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Tarifes. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre private Krankenversicherung an.

Heilpraktikerleistungen werden durch die Beihilfestellen grundsätzlich anerkannt. Die Kostenerstattung ist durch die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) geregelt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.

Kostenerstattung durch gesetzliche Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht dazu verpflichtet sind, Heilpraktikerleistungen zu übernehmen. Fragen Sie daher bitte direkt bei Ihrer Versicherung nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Heilpraktikerleistungen, wie z.B. die Osteopathie und Chiropraktik, erstattungsfähig sind. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschussen 3-6 osteopathische Behandlungen pro Jahr.

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